| GARANTIEBESTIMMUNGEN der Firma
Gainward Europe GmbH
Die Firma Gainward gewährt seinen Vertriebspartnern (autorisierten
Distributoren, Großhändlern und Fachhändlern) eine
Garantiezeit von 36 Monaten auf alle Gainward Grafikkarten. Dieser
Garantieanspruch wird an die jeweilig autorisierte Bezugsquelle übertragen
und von dieser an den Endkunden weitergegeben. (gesetzliche Gewährleistungspflicht
des Fachhändlers beträgt 24 Monate ab dem 01.01.2002)
Innerhalb
der 24 Monate Gewährleistungspflicht bitten wir
Sie, Ihre defekte Grafikkarte an den jeweiligen Fachhändler/Bezugsquelle
einzureichen, bei dem Sie Ihre Grafikkarte erworben haben.
Um den
Ablauf der Garantieabwicklung in Ihrem Sinne ausführen
zu können, ist im Falle einer Reparatur der original
Kaufbeleg/Kaufquittung eine Bewertungsgrundlage für die Herstellergarantie. Der Gewährleistungsanspruch
kann nur mit dem original Kaufbeleg/Kaufquittung erfolgen.
Direktes
Einsenden defekter Produkte an die Firma Gainward Europe GmbH ist
nicht möglich, es sei denn, Ihre Bezugsquelle existiert
nicht mehr.
Die Firma Gainward wird ausschließlich angeforderte
RMA Nummern innerhalb der Gewährleistungspflicht an Fachhändler
aushändigen.
Bei privatem Verkauf oder Ankauf ist darauf zu achten, dass Sie
den Besitz des original Kaufbeleges/Kaufquittung erhalten oder
weitergeben, damit die gesetzliche Gewährleistungspflicht
in Anspruch genommen werden kann.
Darüber hinaus übernimmt
die Firma Gainward den weiterführenden
Garantieanspruch von 12 Monaten. (Ab Kaufdatum und nach Gewährleistungspflicht
von 24 Monaten des Fachhändlers).
Bei Einsendung von defekten Grafikkarten kann ein Garantieanspruch
nur übernommen werden, sofern der original
Kaufbeleg/Kaufquittung beigelegt ist.
Ausschluss von Garantieleistungen sind:
1. Produkte, bei denen
Seriennummer(n) ganz oder teilweise entfernt wurde(n).
2. Die Versiegelung
einer oder mehrerer Schrauben, die zur Befestigung des Kühlkörpers
dienen, wurde zerstört. Das deutet
auf eine Demontage des Produktes durch den Kunden hin.
3. Eine von
GAINWARD nicht zertifizierte Wärmeleitpaste wurde
vom Kunden auf elektronischen Komponenten aufgetragen.
4. Ein von
GAINWARD nicht zertifizierter Kühlkörper
wurde vom Kunden anstelle des Originalkühlkörpers installiert.
5.
Das Produkt wurde nicht ordnungsgemäß installiert,
was zu elektrischen Schäden führte.
6. Schäden am
Produkt, die durch nicht fachgerechte Arbeiten von Dritten d.h.
nicht von GAINWARD entstanden sind, die nicht zur Durchführung
von Garantieleistungen im Namen des Herstellers ermächtigt
sind.
7. Schäden durch Nachlässigkeit, Unfälle, Änderungen,
unsachgemäße Installation oder Missbrauch und Verwendung
falscher Ersatzteile.
8. Schäden durch Feuer, Wasserschaden,
Blitzschlag, Erdbeben, unzureichende Belüftung, höhere
Gewalt, Anschluss an falsche Netzspannung oder sonstige von Gainward
nicht zu verantwortende Ursachen.
9
. Schäden durch unsachgemäßen
Transport oder unsachgemäße Verpackung, bei Rücksendung
des Produkts an GAINWARD, entstanden sind.
Der Garantieanspruch
bei Gainward Grafikkarten erlischt bei Manipulierung jeglicher
Art und Weise.
Kosten für Verpackung, Versand trägt der
Kunde selbst oder werden von der Firma Gainward in Rechnung gestellt
Kosten,
die der Firma Gainward außerhalb der eigentlichen
Instandsetzung entstehen, sind nicht in der Garantieleistung enthalten
und können separat in Rechnung gestellt werden
Mit freundlichen
Grüssen, Gainward Europe GmbH
RMA Department / Technical Support
Lochhamer Strasse 29
Rückgebäude
82152 Martinsried / München
DEUTSCHLAND
- Nur vollständig ausgefüllte RMA Formulare
werden bearbeitet
- Rücksendungen unfrei und/oder ohne RMA-Nr.
gehen ungeöffnet
an Sie zurück
- Bitte die Rechnungskopie nicht vergessen
- Die RMA-Nr. hat 30
Tage Gültigkeit
- Unberechtigte Reklamationen sind kostenpflichtig
Wir bitten um Ihr
Verständnis, dass wir unter diesen Umständen
Ihre RMA Sendung nicht bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüssen
GAINWARD Europe
RMA Department
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