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GARANTIEBESTIMMUNGEN der Firma Gainward Europe GmbH
Die Firma Gainward gewährt seinen Vertriebspartnern (autorisierten Distributoren, Großhändlern und Fachhändlern) eine Garantiezeit von 36 Monaten auf alle Gainward Grafikkarten. Dieser Garantieanspruch wird an die jeweilig autorisierte Bezugsquelle übertragen und von dieser an den Endkunden weitergegeben. (Gesetzliche Gewährleistungspflicht des Fachhändlers beträgt 24 Monate ab dem 01.01.2002)
Innerhalb der 24 Monate Gewährleistungspflicht bitten wir Sie, Ihre defekte Grafikkarte an den jeweiligen Fachhändler/Bezugsquelle einzureichen, bei dem Sie Ihre Grafikkarte erworben haben.
Um die Garantieabwicklung in Ihrem Sinne ausführen zu können, ist im Falle einer Reparatur der original Kaufbeleg/Kaufquittung eine Bewertungsgrundlage für die Herstellergarantie. Der Gewährleistungsanspruch kann nur mit dem original Kaufbeleg/Kaufquittung erfolgen.
Ein direktes Einsenden defekter Produkte an die Firma Gainward Europe GmbH ist nicht möglich
innerhalb der ersten 2 Jahre der Gewährleistung.
Die Firma Gainward wird ausschließlich angeforderte RMA Nummern innerhalb der Gewährleistungspflicht an Fachhändler aushändigen.
Bei privatem Verkauf oder Ankauf ist darauf zu achten, dass Sie den Besitz des original Kaufbeleges/Kaufquittung erhalten oder weitergeben, damit die gesetzliche Gewährleistungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Darüber hinaus übernimmt die Firma Gainward den weiterführenden Garantieanspruch von 12 Monaten. (Ab Kaufdatum und nach
der Gewährleistungspflicht von 24 Monaten des Fachhändlers).
Bei Einsendung von defekten Grafikkarten kann ein Garantieanspruch nur übernommen werden, sofern der original Kaufbeleg/Kaufquittung beigelegt ist.
Ausschluss von Garantieleistungen sind:
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Produkte, bei denen Seriennummer(n) ganz oder teilweise entfernt wurde(n).
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| 2. |
Die Versiegelung einer oder mehrerer Schrauben, die zur Befestigung des Kühlkörpers dienen, wurde zerstört. Das deutet auf eine Demontage des Produktes durch den Kunden hin.
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| 3. |
Eine von GAINWARD nicht zertifizierte Wärmeleitpaste wurde vom Kunden auf elektronischen Komponenten aufgetragen.
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| 4. |
Ein von GAINWARD nicht zertifizierter Kühlkörper wurde vom Kunden anstelle des Originalkühlkörpers installiert.
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| 5. |
Das Produkt wurde nicht ordnungsgemäß installiert, was zu elektrischen Schäden führte.
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| 6. |
Schäden am Produkt, die durch nicht fachgerechte Arbeiten von Dritten d.h. nicht von GAINWARD entstanden sind, die nicht zur Durchführung von Garantieleistungen im Namen des Herstellers ermächtigt sind.
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| 7. |
Schäden durch Nachlässigkeit, Unfälle, Änderungen, unsachgemäße Installation oder Missbrauch und Verwendung falscher Ersatzteile.
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| 8. |
Schäden durch Feuer, Wasserschaden, Blitzschlag, Erdbeben, unzureichende Belüftung, höhere Gewalt, Anschluss an falsche Netzspannung oder sonstige von Gainward nicht zu verantwortende Ursachen.
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| 9. |
Schäden durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Verpackung, bei Rücksendung des Produkts an GAINWARD, entstanden sind.
Der Garantieanspruch bei Gainward Grafikkarten erlischt bei Manipulierung jeglicher Art und Weise.
Kosten für Verpackung, Versand trägt der Kunde selbst oder werden von der Firma Gainward in Rechnung gestellt
Kosten, die der Firma Gainward außerhalb der eigentlichen Instandsetzung entstehen, sind nicht in der Garantieleistung enthalten und können separat in Rechnung gestellt werden
Mit freundlichen Grüssen,Gainward
Europe GmbH
RMA Department / Technical Support
Lochhamer Strasse 29
Rückgebäude
82152 Martinsried / München
DEUTSCHLAND
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